Rentenversicherung

Seit den Anfängen der gesetzlichen Rentenversicherung vor mehr als 110 Jahren haben sich die Renten von einem bloßen Zuschuss zum Lebensunterhalt zu einer Leistung entwickelt, die heute für die meisten Versicherten die wesentliche Grundlage ihrer Altersversorgung bildet. Während dieser Entwicklung wurde die Rentenversicherung immer wieder an die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Veränderungen angepasst werden.

In der Rentenversicherung sind alle Personen, die in einem beruflichen, unselbstständigen Beschäftigungsverhältnis stehen oder sich in der Berufsausbildung befinden – mit Ausnahme der Beamten – versicherungspflichtig. Sie erfahren durch die Rentenversicherung einen lebenslangen Schutz gegenüber den Risiken der Erwerbsminderung, des Alters und des Todes. Das gilt auch für Behinderte, die in anerkannten Werkstätten beschäftigt sind sowie für Wehr- und Zivildienstleistende. Aber auch Selbstständige können pflichtversichert sein. Dazu gehören unter anderem selbstständige Handwerksmeister, die sich jedoch nach 18 Beitragsjahren von dieser Pflicht befreien lassen können. Selbstständige Künstler und Publizisten sind auf Antrag nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz pflichtversichert. Voraussetzung ist ein bestimmtes Jahresmindesteinkommen, das Berufsanfänger jedoch unterschreiten können.

Pflichtversichert sind:

  • Generell alle Arbeitnehmer,
  • Auszubildende,
  • Bestimmte Gruppen selbstständiger Personen wie zum Beispiel Handwerksmeister, Lehrer und Erzieher, Hebammen, Künstler, Publizisten und andere,
  • Wehrdienstpflichtige und Zivildienstleistende,
  • Nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen,
  • Bezieher bestimmter so genannter Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld, Arbeitslosengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld und Unterhaltsgeld,
  • Behinderte Menschen, die in Behindertenwerkstätten tätig sind, und
  • Mütter oder Väter während der Zeit der Kindererziehung (für Geburten ab dem 1.1.1992 bis zu drei Jahren, für Geburten bis zum 31.12.1991 bis zu einem Jahr).

Landwirte sind grundsätzlich nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern in derSozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau pflichtversichert.
Beamte sind grundsätzlich versicherungsfrei. Geringfügig Beschäftigte mit einem monatlichen Verdienst bis 450 Euro können sich von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen.

Die Deutsche Rentenversicherung Bund betreut einerseits ihre Versicherten und Rentner – wie die anderen Träger der Deutschen Rentenversicherung auch. Andererseits nimmt sie so genannte Grundsatz- und Querschnittsaufgaben wahr und ist zuständig für Angelegenheiten, die die gesamte Rentenversicherung betreffen. Hierzu gehören insbesondere

  • die Vertretung der Deutschen Rentenversicherung in der Gesamtheit gegenüber Politik, nationalen und internationalen Einrichtungen sowie Sozialpartnern,
  • Öffentlichkeitsarbeit,
  • Statistik,
  • Klärung grundsätzlicher Fach- und Rechtsfragen,
  • Organisation des Qualitäts- und Wirtschaftlichkeitswettbewerbes,
  • Grundsätze für die Aufbau- und Ablauforganisation, das Personalwesen, die Steuerung der Finanzverfassung und -verwaltung, die Aus- und Fortbildung, den Auskunfts- und Beratungsdienst,
  • Koordinierung der Planung von Rehabilitationsmaßnahmen sowie
  • Forschung.

Die Anschriften finden Sie auf den Seiten der Deutschen Rentenversicherung .

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